Neue Regeln seit April in Kraft
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Seit dem 18. April 2016 gilt das neue Vergaberecht. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert und der elektronischen Vergabe der Weg bereitet werden. Soziale und ökologische Belange sollen mehr Berücksichtigung finden.
Durch das Abwickeln der VOF und Teilen der VOL/A sowie der Bündelung der Regelungen im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV), wird die Vergabe übersichtlicher.
Eine kurze Zusammenstellung der Änderungen haben wir in einem Artikel mit dem Webcode dega3021 hinterlegt. Dort finden Sie auch den Link zu einer Zusammenfassung der Änderung auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
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