Bauvertragsrecht beschlossen
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Die Bundesregierung hat am 2. März den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz.
Der Bundesrat hat allerdings am 22. April zahlreiche Nachbesserungen am Entwurf gefordert und diese der Regierung übermittelt. Mehr dazu unter dega3020.
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