Landesbehörden verzichten auf Kontrollen
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Motorgetriebene Gartengeräte stoßen giftige Abgase aus, die ihre Benutzer und die Umwelt belasten. Hinzu kommt, dass bei einem Teil der Geräte die Abgas-emissionen weit über den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten liegen. Möglich ist dies, da die für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden die Industrie und den Handel über Jahre hinweg nicht kontrolliert haben. Im Frühjahr 2014 veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals eigene Abgas-Untersuchungen von motorbetriebenen Gartengeräten. Acht von zwölf geprüften Geräten verpesteten die Luft mit einer Grenzwertüberschreitung um das bis zu 8,5-fache.
2013 fragte die DUH erstmals das Kontrollverhalten der Landesbehörden ab. Sie vergab zehn „Rote Karten“. Nur ein Bundesland erhielt eine „Grüne Karte“. Die aktuelle DUH-Umfrage des Kontrollverhaltens 2015 zeigt allenfalls geringfügige Verbesserungen. Nur Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen kontrollieren das Marktgeschehen und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Vier „Gelbe Karten“ und neun „Rote Karten“ für die verbleibenden Bundesländer zeigen, dass die zuständigen Behörden den Markt nach wie vor nur unzureichend überwachen und damit die Gesundheit der Verbraucher nicht ausreichend schützen.
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