Elektro- und Hybridfahrzeugen werden gefördert
- Veröffentlicht am
Im Einzelnen sind folgende Planungen auf den Weg gebracht: Für den Kauf von Neufahrzeugen soll eine Kaufprämie gewährt werden. Die Kaufprämie in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 € für Plug-in-Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das Auto darf einen Nettolistenpreis für das Basismodell von 60 000 € nicht überschreiten.
Seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.