Kauf und „Betanken“ von Elektro- und Hybridfahrzeugen werden gefördert
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Am 18. Mai 2016 legte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Im Einzelnen sind folgende Planungen auf den Weg gebracht: Für den Kauf von Neufahrzeugen soll eine Kaufprämie gewährt werden. Die Kaufprämie in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 € für Plug-in-Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das Auto darf einen Nettolistenpreis für das Basismodell von 60000 € nicht überschreiten.
Seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit.
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