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Erbschaftsteuerreform

BGL begrüßt Reform der Erbschaftsteuer

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Die große Koalition hat nach längeren Verhandlungen eine Einigung zur Erbschaftsteuerreform erzielt. Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten (siehe dazu auch Seite 56). Es gelten aber – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – schärfere Vorgaben.

Angesichts der erzielten Einigung der großen Koalition zur Reform der Erbschaftsteuer erklärt Joachim Eichner, Vizepräsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL): „Wir begrüßen den neuen Ansatz, weil wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die Erbschaftsteuer Investitionen in den Unternehmen nicht behindern und Arbeitsplätze nicht gefährden darf. Allerdings ist der Zeitraum von zwei Jahren, innerhalb derer eine Investition getätigt werden muss, sehr knapp bemessen“, sagte der fränkische GaLaBau-Unternehmer.

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