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Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen

FLL bittet um Verbesserungsvorschläge

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Die Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen sind besonders für Lieferanten von Alleebäumen relevant.
Die Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen sind besonders für Lieferanten von Alleebäumen relevant. von Freyberg
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Die Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen definieren für die Vertragsparteien eine einwandfreie Qualität. Bei Bauverträgen, deren Grundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist, werden die Gütebestimmungen mit der ATV DIN 18320 – Landschaftsbauarbeiten – und der dort verankerten DIN 18916 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten – Bestandteil des Vertrags. Diese Gütebestimmungen sind seit 18 Jahren in der Trägerschaft der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau).

Die letzte Ausgabe erschien 2004. Es besteht Bedarf, das Regelwerk zu überarbeiten. Die Inhalte sollen in der praktischen Anwendung überprüft, ergänzt und verbessert werden. Der Regelwerksausschuss (RWA) wird in Abstimmung mit dem Bund deutscher Baumschulen im Herbst neu konstituiert.

Die Fachwelt erhält nun die Möglichkeit, konkrete und begründete Ergänzungs- und Korrekturvorschläge (Texte) zu den Gütebestimmungen mitzuteilen. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2016. Unter http://www.fll.de kann man dazu ein Formblatt herunterladen.

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