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Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer steht

Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. „Es ist zwar nicht unsere Wunschlösung, aber mit dem Kompromiss können unsere Betriebe leben. Damit ist die für alle unerfreuliche Hängepartie beendet und die Betriebe haben endlich Rechts- und Planungssicherheit, die sie im Rahmen der Erbfolge dringend benötigen“, so August Forster, Präsident des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL).

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Die jetzt erzielte Einigung orientiert sich im Wesentlichen an dem schon im Juni vorgeschlagenen Kompromiss. Demnach sieht die Einigung unter anderem vor, dass für Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten weiterhin die Lohnsummenprüfung entfällt und diese von der Erbschaftssteuer befreit bleiben können. Betriebe zwischen 6 und 15 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen nach fünf Jahren erhalten haben, um von einer ermäßigten Erbschaftssteuer zu profitieren. Nach sieben Jahren und dem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme kann die Erbschaftsteuer entfallen, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. So darf etwa das Verwaltungsvermögen höchstens 20 Prozent des begünstigungsfähigen Vermögens ausmachen.
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