Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Anzeigepflicht entfällt vollständig

Normalerweise nimmt ja die Zahl der Regelungen tendenziell zu. In Sachen Saison KuG hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mal Bürokratie abgebaut, in dem sie das Verfahren bei Ausfällen in der Schlechtwetterzeit vereinfacht hat.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel den Beginn des Ausfalls durch eine Meldung bei der Agentur für Arbeit anzeigen. War der Arbeitsausfall witterungsbedingt, war dies nicht notwendig. In Zukunft reichen der Agentur für den Bezug des Saison-KuG – egal durch welchen Ausfall verursacht – die entsprechenden Abrechnungsunterlagen. Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren