Anzeigepflicht entfällt vollständig
Normalerweise nimmt ja die Zahl der Regelungen tendenziell zu. In Sachen Saison KuG hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mal Bürokratie abgebaut, in dem sie das Verfahren bei Ausfällen in der Schlechtwetterzeit vereinfacht hat.
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Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel den Beginn des Ausfalls durch eine Meldung bei der Agentur für Arbeit anzeigen. War der Arbeitsausfall witterungsbedingt, war dies nicht notwendig. In Zukunft reichen der Agentur für den Bezug des Saison-KuG – egal durch welchen Ausfall verursacht – die entsprechenden Abrechnungsunterlagen. Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren.
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