Gärtner bekommen mehr
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Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich darauf geeinigt, die Minimallöhne der Fachkräfte in der grünen Branche anzuheben. Ebenfalls wurde eine verbindliche Erhöhung der Lohnsumme um 1 % beschlossen.
Für das Jahr 2017 werden die Mindestlöhne für Fachkräfte angepasst. Der Mindestlohn für Mitarbeitende mit drei Jahren Berufserfahrung beträgt im Garten- und Landschaftsbau 4650 Franken. Ein dreizehnter Monatslohn ist im Gesamtarbeitsvertrag fixiert.
Der Gesamtarbeitsvertrag gilt für die Mitglieder von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz. Ausgenommen sind die Kantone Basel-Stadt, Baselland sowie Schaffhausen.
Der GAV regelt die Arbeitsbedingungen in mehr als 1300 Betrieben.
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