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Honorarordnung

Klage gegen HOAI wahrscheinlich

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Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO) rechnet damit, dass der Fortbestand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von einer EuGH-Entscheidung abhängig sein wird. Der AHO teilt mit, dass die EU-Kommission im Rahmen ihres monatlichen Pakets zu Vertragsverletzungsverfahren die Klageerhebung zum EuGH beschlossen und damit die Verfahrensstufe der gerichtlichen Auseinandersetzung eingeleitet hat. Unter Berücksichtigung der normalen Abläufe sei 2019 mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu rechnen. Nach Einreichung der Klage hat das Bundeswirtschaftsministerium zwei Monate Zeit, auf die Klage zu antworten. Die Architekten- und Ingenieurskammern wollen das Ministerium mit einem Rechtsgutachten unterstützen.

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