Maut wird ausgedehnt
Der Bundesrat hat die Ausdehnung der Lkw-Maut für Lkw ab 7,5 t, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, genehmigt. Zukünftig wird unterschiedslos die Nutzung des gesamten Bundesstraßennetzes in die Mauterfassung einbezogen.
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Die Unternehmen der GaLaBau-Branche sind aufgrund ihres umfangreichen Fuhrparks und Baustellen, die schon einmal 100 km vom Betriebshof entfernt liegen können, von der Ausweitung der Fernstraßenmaut erheblich betroffen. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) kritisiert dies. „Durch die Ausdehnung der Maut und den Einbau der Erfassungsgeräte entstehen zusätzliche Belastungen, die mittelstandsfeindlich und unnötig sind. Die Betriebe leisten schon durch die Kraftfahrzeugsteuer und die Besteuerung der Kraftstoffe ihren Beitrag zu den Infrastrukturkosten und werden nun erneut zur Kasse gebeten“, äußerte BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos.
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis spätestens Ende 2017 zu prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll. Dies lehnt der BGL kategorisch ab.
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