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Rentenanpassung

Gesetzliche Altersbezüge steigen zum 1. Juli

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent). 

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Die höhere Rentenanpassung im Osten beruht auf der dort höheren Lohnentwicklung. Damit verbessert sich die Ausgangslage für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Nach dem Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes wird ab dem 1. Juli 2018 die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den Rentenwert in den alten Ländern in sieben Schritten angeglichen, bis ab 1. Juli 2024 ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland gelten wird.

Die vollständigen Meldung finden Sie unter www.bmas.de. Hier geht es zum Video des Pressestatements von Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Laut der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gilt die Anpassung auch für  die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG). Im Jahre 2016 wurden von der LAK Regelaltersrenten an ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer in Höhe von durchschnittlich 474,24 Euro (West) bzw. 197,18 Euro (Ost) gezahlt, an Ehegatten von landwirtschaftlichen Unternehmern 269,67 Euro (West) bzw. 182,72 Euro (Ost).

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