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Gewährleistungs- und Bauvertragsrechts

Neuregelung beschlossen

Veröffentlicht am
Der Bundesrat hat die Reform des Bauvertrags und die Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung (Gewährleistung für Aus- und Einbaukosten) beschlossen. Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft und ändert die Gewährleistung für Aus- und Einbaukosten. Das neue Gesetz sorgt für mehr Rechtssicherheit bei den Betrieben, denn auch nach der Änderung haben Lieferanten die Möglichkeit, den Ersatz von Aus- und Einbaukosten in den AGBs auszuschließen.
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