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SVLFG

Wahlausschuss gibt Ergebnisse der Sozialwahl bekannt

Das Ergebnis der Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) liegt vor. Eine Wahl mit Wahlhandlung fand ausschließlich in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) statt. Das Wahlergebnis in dieser Gruppe wurde  am 20. Juni bekannt gegeben.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 2017 Rita Pawelski (Mitte) und ihr Stellvertreter Klaus Wiesehügel (Zweiter von rechts) besuchten den Wahlausschuss der SVLFG in Berlin. Sie informierten sich über den Stand und das Verfahren der Stimmenauszählung.
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 2017 Rita Pawelski (Mitte) und ihr Stellvertreter Klaus Wiesehügel (Zweiter von rechts) besuchten den Wahlausschuss der SVLFG in Berlin. Sie informierten sich über den Stand und das Verfahren der Stimmenauszählung. SVLFG
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In den Gruppen der Arbeitgeber und versicherten Arbeitnehmer wurde jeweils nur eine
Liste zugelassen. Daher fanden in diesen beiden Gruppen keine Wahlhandlungen
statt.

In der SofA-Gruppe wurde für 217.280 Wahlberechtigte ein Wahlausweis ausgestellt. Insgesamt wurden 146.865 Stimmen abgegeben. Die Wahlbeteiligung betrug somit 67,6 Prozent.

Die Sitzverteilung wird nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt ermittelt. Dabei werden nur die Vorschlagslisten berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Elf  Listen bewarben sich in der SofA-Gruppe um die 20 Sitze in der Vertreterversammlung. Bis auf eine Liste haben alle mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Die Listen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 sind eine Listenverbindung eingegangen, sodass ihre erhaltenen Stimmen zusammengerechnet
werden.

Link zur Bekanntmachung des Wahlausschusses

Die neu gewählte Vertreterversammlung hat 60 Mitglieder. Sie setzt sich paritätisch aus Vertretern der versicherten Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen und wählt den Vorstand, der aus 15 Mitgliedern besteht. Die Vertreterversammlung beschließt u.a. die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest und beschließt die Unfallverhütungsvorschriften.

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