Nicht automatisch mitversichert
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Kunden, die sich einen Mähroboter angeschafft haben, fragen sich häufig: Wenn er aus dem Garten gestohlen wird, Hagel ihn beschädigt oder der Roboter aus Versehen das Blumenbeet des Nachbarn niedermäht übernimmt das meine Versicherung?
Dazu antwortet Ergo-Versicherungsexperte Rolf Mertens: Das Gerät inklusive Zubehör sollte bei der Hausratversicherung gemeldet werden. Denn Mähroboter sind nicht automatisch mitversichert. Ob die Versicherung für Schäden am Gerät durch beispielsweise einen herabstürzenden Ast oder Hagel aufkommt, sollten Besitzer ebenfalls erfragen. Mäht der Roboter die Blumen in Nachbars Beet nieder, fällt das in die Haftpflicht. Auch hier sollten sich die Besitzer bei ihrer Privat-Haftpflichtversicherung erkundigen, ob die Police für solche Schäden einspringt.
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