Piloten von Drohnen über 2 kg brauchen "Führerschein"
Seit dem 1. Oktober 2017 müssen alle Piloten und Bediener von Drohnen, Quadrocoptern und Multicoptern mit einem Startgewicht von mehr als 2 kg einen sogenannten Drohnenführerschein machen. Aber auch für Bediener von Drohnen ab 250 g gelten Auflagen.
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In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen Drohnen steigen lassen. In der grünen Branche zum Beispiel werden Drohnen für die Aufnahme von Luftbildern, zur Vermessung und Kartierung eingesetzt. Die hohe Zahl an Drohnen hat die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen und Unfällen erhöht.
Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen, trat am 1. April 2017 die neue Drohnenverordnung in Kraft. Sie sieht unter anderem vor, dass Besitzer Drohnen mit einem Gewicht ab 250 g mit einer Namens- und Adress-Plakette kennzeichnen müssen. Seit dem 1. Oktober 2017 müssen alle Piloten und Bediener von Drohnen, Quadrocoptern und Multicoptern mit einem Startgewicht von mehr als 2 kg nachweisen, dass sie Kenntnisse in den Bereichen Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Betriebsverfahren und zu Lufträumen haben. Dabei geht es beispielsweise um Fragen der Haftung, die technische Handhabung, meteorologische Bedingungen, die richtige Flugvorbereitung oder die richtige Reaktion bei Unfällen.
Um den Sachkundenachweis für Drohnen, den sogenannten Drohnenführerschein, zu erhalten, muss bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle eine entsprechende Prüfung abgelegt werden. Auch für genehmigungspflichtige Flüge und Anträge bei den Luftfahrtbehörden ist der Führerschein sogar unabhängig vom Abfluggewicht vorgeschrieben.
Ausführliche Informationen über den Drohnenführerschein und eine Liste anerkannter Stellen finden HIER.
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