Entwurf der FLL-Richtlinien für begrünbare Flächenbefestigungen liegt vor
Die überarbeiteten FLL-„Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ liegen im Entwurf vor – erarbeitet vom zuständigen FLL-Regelwerksausschuss unter Leitung von Bernd Krupka. Die Einspruchsphase dauert bis 27. Dezember.
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Neben der Aktualisierung der Inhalte wurden diese an neue Regelwerke angepasst. Zudem werden die geänderten Anforderungen an Schotterrasen für das Einsatzgebiet der Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen dargestellt. Hierzu wurde eine mit der Berufsfeuerwehr abgestimmte Schotterrasen-Bauweise erarbeitet.
Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens bis 27. Dezember 2017 können Interessierte den Gelbdruck für 10 Euro bei der FLL anfordern und Einsprüche geltend machen. Die Einsprüche sollten möglichst nachvollziehbar formuliert werden. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Einsprüche/Hinweise sollte ein Formblatt genutzt werden. Dieses sowie weitere Informationen finden Sie bei der FLL.
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