Bauverbände treten für Änderungen der geplanten Mantelverordnung ein
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September den Beschluss zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung in die neue Legislaturperiode vertagt. Die genannten Vorschriften sollen unter anderem die Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle regeln.
Mehrere Verbände, die vor der Verabschiedung der derzeitigen Fassung gewarnt hatten (Entwurf siehe dega3695 ), begrüßen die Entscheidung des Bundesrates. Wolfgang Türlings, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB), fordert die neue Bundesregierung zu einer Nachbesserung der Mantelverordnung hinsichtlich der Ausgewogenheit zwischen Grundwasser- und Bodenschutz, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung auf. Hierzu müssten Bauherrenpflichten zur Voruntersuchung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie ein Produktstatus für alle nach der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Ersatzbaustoffe verankert werden. Insbesondere seien die im europäischen Vergleich sehr strengen Schadstoff-Grenzwerte für Ersatzbaustoffe auf den Prüfstand zu stellen.
„Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen, aber das jetzt vorgelegte Regelwerk ist unausgewogen und würde zu einer drastischen Zunahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen führen", warnte Johannes Ettengruber, Vorsitzender des Deutschen Abbruchverbands (DA). Schon jetzt verknappe sich der Deponieraum dramatisch, was zu immer weiteren Transportentfernungen von 200 km und mehr führe.
Die Bauverbände in Bayern und Hessen hatten sich schon zuvor mit eigenen Positionspapieren (siehe dega3695 ) für Änderungen an der Mantelverordnung ausgesprochen.
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