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für Holzverarbeitende Betriebe

Bund veröffentlicht Leitfaden zur Holzbeschaffung

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Wendebourg
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Der Bund konkretisiert seine Beschaffungsrichtlinie, in der er Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung fordert. Der am 6. Oktober 2017 veröffentlichte „Gemeinsame Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten" regelt nun eindeutig, wie holzbe- und -verarbeitende Betriebe eine nachhaltige Herkunft nachweisen können. Der Leitfaden wurde von den Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Wirtschaft und Energie (BMWi), Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet. Ausführliches zum Leitfaden sowie einen Link zu weiterführenden Infos finden Sie unter dem Webcode dega3513 .

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