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Steuerrecht 2018

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erweitert

Das Bundesfinanzministerium erweiterte in seinem Anwendungsschreiben vom 9.11.2016 zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen die Möglichkeiten der steuerlichen Anerkennung solcher Leistungen. Insbesondere werden zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aufgegriffen und entsprechend berücksichtigt. Die Details erfahren Sie in anhängendem pdf.

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