Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erweitert
Das Bundesfinanzministerium erweiterte in seinem Anwendungsschreiben vom 9.11.2016 zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen die Möglichkeiten der steuerlichen Anerkennung solcher Leistungen. Insbesondere werden zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aufgegriffen und entsprechend berücksichtigt. Die Details erfahren Sie in anhängendem pdf.
- Veröffentlicht am
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.