Der neue GaLaBau Tarifabschluss
Der Tarifabschluss im GaLaBau ist rechtswirksam. Die Betriebe haben nun Planungssicherheit bis zum 30. Juni 2009 im Hinblick auf die Entwicklung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen. Was das im Einzelnen heißt, erläutert der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).
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Zum l. November 2007 erhielten die Beschäftigten 3,l% mehr Lohn und gleichzeitig eine nicht tabellenwirksame monatliche Einmalzahlung von 0,4% der jeweiligen Eingruppierung. Diese Erhöhung und diese Einmalzahlung haben eine Laufzeit von zwölf Monaten. Zum l. November 2008 erhalten die Arbeitnehmer weitere 1,5% und weiterhin 0,4% Einmalzahlung, wobei die Laufzeit des Tarifvertrags um weitere acht Monate vereinbart wurde. Die Entgelttarifverträge sind also erstmals zum 30. Juni 2009 mit der dann neuen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.
Ost-West-Angleichung
Die Sozialpartner konnten sich nicht darauf einigen, welche langfristig festgelegte Angleichung des Lohnniveaus Ost an das Lohnniveau West zumutbar war. So ist in diesem Tarifabschluss eine Lösung über eine entsprechende höhere Anhebung der Entgelte in der zweiten Stufe, also zum l. November 2008 erfolgt. Die Beschäftigten im Osten erhalten also eine Lohnerhöhung von 2,6%, sodass im Verhältnis der Ecklöhne Ost-West eine Anhebung von 92,48 auf 93,5% erfolgt.
Berechnung der Einmalzahlung
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine monatliche Einmalzahlung von 0,4% der jeweiligen Eingruppierung geeinigt. Die Laufzeit beträgt 20 Monate. Sie ist gewählt worden, um die tariftabellenwirksame Erhöhung auf Dauer geringer zu halten. Somit erfolgt die zweite Stufe der Erhöhung nicht auf dem Niveau einer 3,5-%igen Lohnerhöhung, sondern nur auf dem Niveau von 3,1%.
Weiter Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landesverband GaLaBau oder der IG BAU. BGL
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