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Privatkundengeschäft

Musterbauvertrag veröffentlicht

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Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Ausgabe der Publikation „Musterbauvertrag – Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern" reagiert die FLL-Arbeitsgruppe „Bauverträge" auf das seit dem 1. Januar 2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Besonders zu nennen sind das gesetzliche Anordnungsrecht des Auftraggebers, die Vergütungsanpassung bei Änderungsanordnungen und die erleichterte Herbeiführung der Abnahme durch Zustandsfeststellung und Abnahmefiktion.

Der FLL-Arbeitsgruppe „Bauverträge" ist es unter der Leitung von Prof. Martin Thieme-Hack gelungen, Regelungen zu finden, die juristisch einwandfrei erscheinen, aber den Praktiker nicht überfordern. Der neue Musterbauvertrag dient dazu, notwendige und praxisgerechte Vereinbarungen zwischen Privatpersonen und Ausführungsunternehmen des Landschaftsbaus zu treffen. Der Musterbauvertrag besteht aus einem Erläuterungsteil, einem Bauvertrag-Formular und einem Muster der wichtigen Widerrufsbelehrung inklusive Muster eines Widerrufformulars.

Bezug direkt unter Webcode dega3908 .

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