Klage abgewiesen
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Fünf Schüler des Berufskollegs, Fachschule für Agrarwirtschaft in Münster-Wolbeck, hatten Klage gegen die Verlagerung des Unterrichts an das Berufskolleg Essen ab dem Schuljahr 2008/2009 einge-reicht. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Münster Ende Februar abgelehnt. Die Ausführung des Gerichts: Für die schulrechtliche Stellung der Kläger sei prägnant, dass sie als volljährige Schüler zur beruflichen Fort- und Weiterbildung eine nicht zu den Pflichtschulen zählende öffentliche Fachschule besuchten. Das Teilnahmerecht werde durch die Verlegung des Unterrichtsorts nicht unzumutbar beeinträchtigt. VG Münster
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