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Mautpflicht

Ab 1. Juli sind alle Lkw auf Bundesstraßen kostenpflichtig

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Für die Halter von 7,5-Tonnern wird es ab Anfang Juli teurer: Mit Inkrafttreten des veränderten Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) wird ab dem 1. Juli 2018 in Deutschland die Mautpflicht für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf alle deutschen Bundesstraßen ausgeweitet. Ein aktualisiertes Verzeichnis ist unter mauttabelle.de abrufbar.

Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative BFStrMG) oder verwendet werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative BFStrMG) und deren Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Zur Mautpflicht nach der 1. Alternative hat das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ausgeführt, dass es entscheidend sei, ob das Fahrzeug nach Fahrzeug- und Aufbauart dazu dienen soll, Güter zu transportieren.

Ausnahmen gibt es für den Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst sowie für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts.

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