Bienengifte werden verboten
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Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Anwendung von Neonikotinoiden massiv einzuschränken. Künftig dürfen die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin aus der Gruppe der Neonikotinoide nicht weiter für Kulturen im Freiland eingesetzt werden. Wissenschaftler der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA erachten die genannten Wirkstoffe als Risiko für die Bienengesundheit. Das Verbot bezieht sich nicht auf Gewächshäuser, hier bleiben sie weiterhin im Einsatz.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lobt das Teilverbot dieser besonders bienenschädlichen Insektengifte als wichtigen Schritt zu Natur- und Gesundheitsschutz, fordert jedoch ein umfassendes Pestizidreduktionsprogramm. Im Fokus der DUH stehen die Beschränkung des Total-Herbizids Glyphosat und Anwendungsverbote für besonders schutzbedürftige Flächen sowie eine Reformierung des momentan geltenden Zulassungsverfahrens.
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