Höhere Löhne und 13. Monatsgehalt für Beschäftigte und Azubis
Es waren zähe Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die Baukonjunktur verläuft regional und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Das hat sich auch in einer langwierigen verbandsinternen Diskussion gezeigt", heißt es beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Am Ende gab es einen Kompromiss. Der Schlichterspruch der Zentralschlichtungsstelle unter Vorsitz des ehemaligen Bundeswirtschafts- und Arbeitsministers Wolfgang Clement vom 12. Mai 2018 sieht für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe unter anderem Folgendes vor:
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Die Löhne und Gehälter steigen im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 % bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monaten. Dazu kommen drei Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 1 100 Euro . Die Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten vorangetrieben: Die Beschäftigten dort erhalten 6,6 % mehr Lohn und Gehalt ab 1. Mai 2018 und weitere 0,8 % mehr zum 1. Juni 2019. Auch sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 250 Euro . Darüber hinaus gibt es 2020 zum ersten Mal bundesweit ein 13. Monatseinkommen, allerdings in unterschiedlicher Höhe.
Die Ausbildungsvergütungen werden in den ersten drei Lehrjahren im Westen um 65 Euro und im Osten im 60 Euro angehoben.Das heißt, im Westen erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 850, im dritten Lehrjahr 1 475Euro . Im Osten sind es entsprechend 765 und 1 190Euro . Zudem bekommen die Auszubildenden nun bundesweit ein 13. Monatseinkommen. Im Hinblick auf die Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten der Auszubildenden beim Besuch von Landes- oder Bundesklassen der Berufsschulen wurde ein Pauschalbetrag von 60 Euro pro Monat vereinbart. Ziel ist es, mittelfristig eine Erstattung der Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche zu finanzieren.
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