Hautkrebsrisiko für Landschaftsgärtner stark erhöht
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Messungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben ergeben, dass Gärtner besonders gefährdet sind, an Hautkrebs zu erkranken. Ihre Belastung durch ultraviolette Strahlen des Sonnenlichts (UV-Strahlen) ist im Durchschnitt doppelt so hoch wie die des Durchschnittsbürgers.
Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von mindestens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten Sonnenterrassen des Körpers, also Gesicht, Nacken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze können so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert dabei die geschützte Zeit in der Sonne nicht. Für die Lippen gibt es Pflegestifte mit Sonnenschutz.
Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren im Zweijahrerhythmus bezahlt. Die Untersuchung nimmt der Hausarzt vor oder überweist an einen Facharzt.
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