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Fahrpersonalverordnung

Neues Merkblatt

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Seit 30. Januar 2008 ist die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft. Der Sicherheitstechnische Dienst der Gartenbau-Berufsgenossenschaft hat die wichtigsten branchenspezifischen Inhalte herausgefiltert.

Die neue Verordnung findet Anwendung auf Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Das Fahren darf dabei nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht dürfen ohne Beschränkung des Gesamtgewichts innerhalb eines 100-km-Radius für die gartenbaulichen Transporte eingesetzt werden, ohne dass der Betrieb hierfür Aufzeichnungen nach der geltenden Fahrpersonalverordnung führen muss. Diese und weitere Ausnahmen aus dem § 18 sind ausführlich in einem Merkblatt zusammengestellt. Sie können es anfordern unter Telefon 0561/9282221. LSV

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