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Empfehlungen werden überarbeitet

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Die erste Ausgabe der „Empfehlungen für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Schwimm- und Badeteichanlagen“ wurde 2003 veröffentlicht. In den letzten Jahren hat sich die Schwimmteichbranche stetig weiter entwickelt. Nun liegen neue Erkenntnisse und Erfahrungen von Wissenschaft und Praxis vor, die eine Überarbeitung des Regelwerks notwendig machen.

Die Fachwelt erhält nun die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Ergänzungs- und Korrekturvorschläge mitzuteilen. Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerks können bis zum 30. April 2008 an die FLLGeschäftsstelle geschickt werden. Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahme unter http://www.fll.de ein entsprechendes Formblatt downloaden.

Die „Empfehlungen von Abdichtungssystemen für Gewässer im Garten-, Landschafts und Golfplatzbau“ wurden bereits 2005 veröffentlicht. Das neu entwickelte „Verfahren zur Bestimmung der Rhizomfestigkeit von Gewässerabdichtungen“ lehnt sich an das aus der Dachbegrünungsrichtlinie bekannte Verfahren der Wurzelfestigkeit an, wurde aber auf die Belange der Gewässerabdichtung und den typisch zum Einsatz kommenden Pflanzenbestand abgestimmt.

Die betroffene Fachwelt hat nun die Möglichkeit, zu dieser Überarbeitung Stellung zu nehmen. Das Einspruchsverfahren läuft vom 31. Januar 2008 bis zum 30. April 2008. Innerhalb dieses Zeitraums können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche schriftlich geltend machen. Die FLL bittet, hierfür ein spezielles Einspruchsformular zu benutzen (Abruf auf der FLL-Homepage unter http://www.f-l-l.de ) und die Einsprüche als Datei zu übermitteln.

Der Gelbdruck kann gegen Einsendung von 7,50 EUR in Briefmarken oder gegen Rechnung bei der FLL-Geschäftsstelle angefordert werden.

Forschungsgesellschaft Landschafts­entwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), ­Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Telefon 0228/69 00 28, Fax: 69 00 29, info@fll.de, http://www.fll.de

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