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Ausschreibung und Vergabe: Wertgrenzen in Baden-Württemberg akzeptiert

Die von Ministerpräsident Günther Oettinger beim Wirtschaftsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe „Vergabepraxis der öffentlichen Hand“ hat Ende vergangenen Jahres einen Vorschlag für eine Empfehlung von Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben im VOB- und VOL-Bereich für die Kommunen erarbeitet.
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Über diese Empfehlung hat nun auch der Wirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg am 16. Januar 2008 beraten und diese akzeptiert. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht gegenüber den bisherigen Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg folgende höhere Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vor:

 Freihändige Vergabe: 20 000  Euro
 Beschränkte Ausschreibung:
   - Ausbaugewerke 40 000  Euro
   - Rohbau, Verkehrswegebau, Tiefbau 75 000  Euro 
   - mit vorgeschaltetem überregionalen Teilnahmewettbewerb 100 000  Euro.


Bis zu den genannten Wertgrenzen kann vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ohne weitere Begründung abgewichen werden. Für den GaLaBau gilt die Wertgrenze von 40 000  Euro.
Bei den genannten Wertgrenzen handelt es sich um Empfehlungen, die nicht in die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen (Vergabe VwV) aufgenommen werden. Es liegt nun an den Kommunen, die ihnen eröffneten, erweiterten Spielräume im Interesse der heimischen Wirtschaft auszuschöpfen.  VGL

 

(c) DEGA online

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