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öffentliche aufträge

Vergabe bedingt Auslegung

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Kommunalwirtschaft.eu weist im aktuellen Newsletter auf ein Urteil des OLG Düsseldorf (13. Dezember 2017 – VII-Verg 19/17) hin. Dieses besagt, dass von Bietern verlangt werden kann, die Vergabeunterlagen auszulegen, um die Wünsche des öffentlichen Auftraggebers zu erkennen. Es sei als solches nicht vergaberechtswidrig, dieses vorauszusetzen.

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