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Stadtgrün

Bundesregierung investiert 100 Mio. Euro in Parks

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat ein Programm zur Modernisierung von Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen beschlossen. In den nächsten vier Jahren sollen 100 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds in Modellvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel gesteckt werden.

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100 Mio. Euro will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren in die Modernisierung von Parks (hier: Schlosspark Herrenchiemsee) investieren; auch auf dem Land.
100 Mio. Euro will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren in die Modernisierung von Parks (hier: Schlosspark Herrenchiemsee) investieren; auch auf dem Land.Tjards Wendebourg, Verlag Eugen Ulmer
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Im kommenden Jahr sollen die ersten 10 Mio. Euro fließen. 2020 sollen mit 40 Mio. Euro der größte Betrag investiert werden.  Die Summe soll dann 2021 und 2022 auf 30 bzw. 20 Mio. Euro abschmelzen. Einzelheiten zur Umsetzung des Programms werden Ende nächster Woche veröffentlicht.

„Wir freuen uns, dass die Politik den Stellenwert von qualitätsvoll gestalteten Grünflächen für eine moderne und klimawandelgerechte Stadtentwicklung erkennt und jetzt zusätzlich Park- und Grünanlagen mit Modellcharakter zur Anpassung an den Klimawandel in Stadt und Land fördert“, freut sich BGL-Präsident Lutze von Wurmb, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).

Aus Sicht des Branchenverbandes sind öffentliche Grünflächen wesentlich mehr als nur Naherholungsräume. Hochwertige Parks und Grünflächen reduzieren Feinstaub und stärken das Regenwassermanagement. Gleichzeitig tragen sie wirksam zur CO2-Einsparung und damit zum Klimaschutz bei, zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat. „Wir hoffen jetzt natürlich, dass sich viele Städte und Kommunen für Fördermittel im Rahmen des Programms bewerben und unsere Städte damit klimasicherer, lebenswerter und grüner werden“, kommentiert von Wurmb das erfolgreiche Ergebnis der verbandlichen Anstrengungen für mehr Grün in der Stadt gegenüber der Bundesregierung und den Abgeordneten im Bundestag.

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