Mauterhöhung kommt im Januar
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Der Bundestag hat am 18. Oktober den Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes angenommen. Damit werden die Sätze der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen ab dem 1. Januar 2019 steigen. Die Mautsätze orientieren sich dabei an vier Klassen ( 7,5 Tonnen 11,99 Tonnen, 12 Tonnen 18 Tonnen, >18 Tonnen mit bis zu 3 Achsen und mehr als 3 Achsen).
Ziel des Gesetzes ist es, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Mrd. Euro erzielt werden.
Elektro-Lkw sollen von der Lkw-Maut befreit werden. Diese Mautbefreiung soll in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktsituation überprüft werden. Hinzu kommt eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw. Außerdem wurde eine Anregung des Bundesrats aufgegriffen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu befreien.
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