Fortbildungszeitraum endet diesen Monat
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Für zahlreiche Inhaber der Sachkunde Pflanzenschutz endet jetzt zum Jahresende die Gültigkeit der letzten Pflanzenschutz-Fortbildung. Wer diesen Zeitraum verstreichen lässt, darf danach keine Pflanzenschutzmittel mehr anwenden, damit handeln und dazu beraten. Auskunft über den Gültigkeitszeitraum gibt der Sachkunde-Ausweis im Scheckkartenformat.
Verlängert werden kann die Sachkunde durch eine neuerliche Fortbildung. Diese kann zum Beispiel bei den Landwirtschaftskammern absolviert werden; bei Anbietern wie der Landakademie auch online.
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