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Europäischer Gerichtshof

Entscheidung gegen Tariftreue der ­öffentlichen Hand

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg verstößt die Verpflichtung zur Tariftreue bei der ­Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes ­Niedersachsen gegen­ europäisches Recht. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hält diese Entscheidung für falsch.



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Der EuGH verhindert damit, dass öffentliche Auftraggeber die Einhaltung der entsprechenden Lohntarifverträge zur Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge machen. „Das halte ich für einen Irrweg“, sagte IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel. Tarif­treuegesetze dienten dem Schutz der Arbeitnehmer, der Sozialsysteme und des fairen Wettbewerbs. Dieses Urteil ist verheerend für die Bauwirtschaft. Es ist ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapitalismus, der dazu führen wird, dass die Bürger Europa endgültig ablehnen, befürchet Wiesehügel. Er fordert Bundesregierung und Europäische Kommission auf, schleunigst dafür zu sorgen, dass Tarif­treue­gesetze europarechtlich möglich sind. Es sei nie die Absicht des europäischen Gesetzgebers gewesen, mit der Entsenderichtlinie Höchstbedingungen zu verabschieden. Vielmehr soll ein Mindestschutz für entsandte Arbeitnehmer garantiert werden. Das habe der europäische Generalanwalt Yves Bot in seinen Schlussanträgen vom September 2007 zu Recht betont. Den Mitgliedsstaaten solle also gestattet sein, die Einhaltung von Tariflöhnen bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen zu verlangen, solange sie dies diskriminierungsfrei tun. Dies hat eine Reihe von Bundesländern durch Tarif­treuegesetze getan. Dazu gehören Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz ist gerade dabei, ein Tariftreuegesetz einzuführen.

 

(c) online



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