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Sozialpartnerschaft

Baubranche und grüne Berufe sagen Hautkrebs den Kampf an

„Arbeiten mit freiem Oberkörper in der prallen Sonne mag zwar cool sein, ist aber ohne Sonnenschutz absolut unvernünftig. Daher haben wir gemeinsam mit verschiedenen anderen Verbänden ein Maßnahmenbündel vereinbart, um das durch intensive Sonneneinstrahlung ausgelöste Hautkrebsrisiko deutlich zu minimieren“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) – auch im Namen des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, der Gewerkschaft IG BAU, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und weiteren Partnern.

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Bei dem vereinbarten Maßnahmenbündel stehen Aufklärung und Prävention an erster Stelle: Die Verbände werden gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft die Unternehmen über das Hautkrebsrisiko weiter aufklären und deutlich machen, wie sie ihre Beschäftigten schon durch einfache Maßnahmen schützen können. Auch die Arbeitnehmer selber sollen intensiver informiert und eingebunden werden. Geplant sind bspw. Apps, die anzeigen, wie hoch die Intensivität der UV-Strahlung am Arbeitsort ist und wie man sich am besten schützt.

Kernstück der Sozialpartnervereinbarung ist eine sog. Angebotsvorsorge: Die Unternehmen werden Arbeitnehmern, die überwiegend im Freien arbeiten, einmal jährlich den Besuch bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner, Haus- oder Hautarzt anbieten, damit sie sich beraten und ein Hautscreening durchführen lassen können, wodurch Hautkrebs noch in einem frühen Stadium entdeckt werden kann. Die Kosten für diese Untersuchung, die während der Arbeitszeit stattfinden kann, tragen die Arbeitgeber.

„Der ursprünglich diskutierte Vorschlag einer Pflichtvorsorge ist damit erst einmal vom Tisch. Im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium ist der von uns gefundene Weg einer Sozialpartnervereinbarung erörtert und auf den Weg gebracht worden. Dieses hat die Branche positiv wahrgenommen. Daher sind wir mit der gefundenen Lösung hoch zufrieden. Insbesondere durch die Angebotsvorsorge wird gewährleistet, dass auch eine große Zahl von Untersuchungen durchgeführt werden können, ohne dass die Arbeiten auf den Baustellen oder in der Landwirtschaft zum Erliegen kommen. Die nun verabschiedete Vereinbarung ist ein hervorragendes Beispiel für gelebte Sozialpartnerschaft in unserer Branche und dafür, dass Gewerkschaft und Verbände in eigener Verantwortung passgenaue Lösungen finden können, ohne dass es hierfür staatlicher Gesetze bedarf,“ erklärte Pakleppa abschließend.

Beteiligt sind folgende Verbände und Institutionen:

  • § Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
  • § Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/Bundesverband Gerüstbau e.V.
  • § Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • § Deutscher Abbruchverband e.V.
  • § Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeber-
  • verbände e.V.
  • § Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
  • § Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
  • § Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • § Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
  • § Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.

Die IG BAU hat eine Broschüre über die praktische Vermeidung von Hautkrebs herausgebracht, Sie finden Sie HIER.

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