Ausnahmen für den GaLaBau vorgesehen
Nach intensiven und langwierigen Beratungen hat das EU-Parlament neue Regelungen zur Tachographenpflicht für Transporter beschlossen. Zusammen mit dem deutschen Handwerk und der Bauwirtschaft hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) im Vorfeld die ursprünglichen Pläne des Europäischen Parlaments kritisiert und mehrmals Nachbesserungen gefordert. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht unter anderem eine Neuregelung des Ausnahmeradius bei der Tachographenpflicht vor.
- Veröffentlicht am

Für Betriebe des GaLaBaus gibt es erfreuliche Verbesserungen. Eine generelle Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 t konnte verhindert werden. Im GaLaBau werden solche Transporter i.d.R. im Werkverkehr eingesetzt und sind damit von der europäischen Regelung nicht betroffen. Fahrzeuge bis 7,5 t bleiben von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 km vom Unternehmenssitz unterwegs sind und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Der bisherige Radius lag bei 100 km. "Eine langjährige Forderung des BGL wurde von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgegriffen“, freute sich BGL-Präsident Lutze von Wurmb.
Im nächsten Schritt wird der Europäische Rat seinen sogenannten gemeinsamen Standpunkt verabschieden. Anschließend hat das Europäische Parlament die Möglichkeit, diesen zu ändern oder abzulehnen. „Da die Position des Europäischen Parlaments weitgehend der Position der Mitgliedsstaaten entspricht, gehen wir davon aus, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird“, so BGL-Präsident Lutze von Wurmb.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.