Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeitszeiterfassung

EuGH-Urteil sorgt für Unruhe

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung (Aktenzeichen C-55/18) für Verunsicherung gesorgt. In dem Urteil werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Rechtslage anzupassen und die Arbeitgeber per Gesetz zur genauen Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu zwingen.

Die Richter argumentierten, dass nur mit einem nicht manipulierbaren System die Arbeitszeiten genau dokumentiert werden könnten, um so Verstößen gegen die Arbeitsrichtlinien entgegenzuwirken. Nur so könnten Arbeitnehmer ihr Recht auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie Ruhezeiten vor Gericht einklagen.

Die Arbeitgeber haben Angst vor einem neuen Bürokratiemonster. Sicher ist: Die Vertrauensarbeitszeit wird unmöglich. Allerdings wird es auch weniger unbezahlte Überstunden geben. Beispielsweise muss dann jeder Anruf nach Feierabend dokumentiert werden. Für kleinere Firmen könnte dies einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Ob es für sie Ausnahmen geben wird, ist derzeit noch nicht klar. Bis das Urteil wirksam wird, besteht aber kein Handlungsbedarf.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren