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Berufsgenossenschaft (BG)

BG-Beitrag bleibt stabil

In seiner Sitzung am 21. April 2008 beschloss der Vorstand der Gartenbau-Berufsgenossenschaft die Umlage für das Kalenderjahr 2007. Trotz gestiegener Leistungsaufwendungen bleibt der Beitrag zur Gartenbau-BG stabil.



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Über 124 Mio.€ hat die Berufsgenossenschaft 2007 für Leistungen aufgewandt. Das sind 0,78 % mehr im Jahr zuvor. Dennoch bleibt der Beitrag im Wesentlichen stabil und kann für die gärtnerischen Betriebsteile sogar gesenkt werden. Grund ist die verbesserte konjunkturelle Situation, die sich in gestiegenen Lohnsummen widerspiegelt. Diese sind 2007 um 1,7 % auf insgesamt 5,4 Mrd. € gestiegen.

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Die im Vorjahr entstandenen Aufwendungen der BG werden auf die Mitglieder umgelegt, und zwar entsprechend der Lohnsummen, der Pauschalsätze für Unternehmer und Ehegatten sowie unter Berücksichtigung der Gefahrklassen. Dies ist ein gutes Stück Beitragsgerechtigkeit.


Beitragssenkungen im grünen Bereich

Unter Anwendung der gültigen Gefahrenklassen ergibt sich für die gärtnerischen Betriebsteile der Unternehmen des Erwerbsgartenbaus, des Garten- und Landschaftsbaus und für die Baumwartunternehmen eine Beitragssenkung auf 24,99 € pro 1000 € Lohnsumme. Im Friedhofswesen beträgt der entsprechende Beitrag 14,85 € und für die Betriebe der öffentlichen Park- und Gartenpflege 15,32 €.

Im Vorjahr waren für diese Bereiche 25 €, 15,15 € und 15,53 € fällig. Gestiegen ist die Unfallbelastung in den verwaltenden und kaufmännischen Betriebsteilen, was sich auch im Beitrag niederschlägt. Dieser musste für 2007 von zuvor 3,79 € auf 4,48 € pro 1000 € Lohnsumme erhöht werden.


Insolvenzgeld sinkt auf Rekordtief

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die im Falle einer Insolvenz an die betroffenen Arbeitnehmer zum Ausgleich für ausgefallenes Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Hierfür wurden in 2007 insgesamt 4647639 € für die bei der Gartenbau-BG versicherten Unternehmen aufgebracht. Bei einer Lohnsumme aller insolvenzfähigen Betriebe von insgesamt 3,1 Mrd.€ ergibt sich für 1000 Euro Arbeitsentgelt ein Anteil von 1,49 €. Das Insolvenzgeld sinkt von 2,67 € auf 1,49 € pro 1000 € Lohnsumme. SVG

 

(c) DEGA online

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