Aufstiegs-BAföG wird attraktiver
Am 25. September hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG oder „Aufstiegs-BAföG“, beschlossen. Davon profitieren zum Beispiel Meister- und Technikerschüler, darunter Alleinerziehende und Eltern. Damit will die Bundesregierung die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen Bildung stärken.
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Mit dem AFBG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird - als ein wichtiges Element der Novelle - der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Daneben wird der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende sowie der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag wie auch der Bestehenserlass erhöht, der ein wichtiges Anreizelement darstellt, erfolgreich an der Prüfung teilzunehmen. Der Existenzgründungserlass wird deutlich verbessert und die Erhöhungsbeträge zum Vermögensfreibetrag für Ehepartner und Kinder ausgebaut. Darüber hinaus wird als weiteres Kernelement der Novelle das Förderangebot auf die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei im BBiG und der HwO zu verankernden beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Damit wird die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen Bildung gestärkt. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesbildungsministerium.
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