Entwurf des Umweltgesetzbuchs vorgelegt
Am 23. Mai hat die Bundesregierung den lang erwarteten Entwurf eines Umweltgesetzbuchs (UGB) vorgelegt. Zu einem entscheidenden Punkt, der Zukunft der Eingriffsregelung, erzielte sie intern jedoch keine Einigung. Nun soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Flexibilisierung der Eingriffsregelung geprüft werden.
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Hierzu sind Länder und Verbände aufgerufen, sich an einem „Ideenwettbewerb“ zu beteiligen. Der Bundeslandwirtschaftsminister und die Landwirtschaftslobby blockieren die Einigung in der Bundesregierung zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs seit Monaten. Sie beabsichtigen, die Eingriffsregelung – ein Kernbestandteil des Naturschutzrechts seit 1976 – entscheidend zu verändern. Konkret wenden sie sich gegen sinnvolle Konzepte für die Bewältigung von Eingriffen in die Natur. Vorschnell sollen reine Ausgleichszahlungen eingeführt werden, anstatt vorrangig auf reale Kompensation der Beeinträchtigungen durch konkrete Maßnahmen zu setzen.
Für den Bund deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) bedeutet das Abstellen auf „automatische Ausgleichszahlungen“ eine Schwächung der Belange von Landwirtschaft und Naturschutz. Der bdla hat sich deshalb mit einer Stellungnahme an die Minister Seehofer und Gabriel sowie dem Kanzleramtsminister de Maizière gewendet. Die Stellungnahme finden Sie unter http://www.bdla.de/seite124.htm.
Die Anhörung der Verbände wird vom 17. bis 19. Juni 2008, die der Länder und kommunalen Spitzenverbände vom 24. bis 25. Juni 2008 jeweils in Berlin stattfinden. Die Stellungnahmen werden vom Bundesumweltministerium ausgewertet und bei der weiteren Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung für eine Beschlussfassung des Kabinetts berücksichtigt. bdla/bmu
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