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Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Weiterqualifizierungen werden nun stärker finanziell gefördert

Der Bundestag hat die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Mit der Reform werden nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit ab dem Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert – durch Beiträge zu den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

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von Freyberg
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Leistungen zum Lebensunterhalt können beantragt werden, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Durch das AFBG sollen sich Fachkräfte weiterqualifizieren können. Potenzielle Existenzgründer sollen einen Anreiz bekommen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Weiterbildung kann in Voll- oder Teilzeit, in schulischer Form oder als Fernstudium absolviert werden. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums wurden 2018 rund 167.000 Menschen mit Aufstiegs-BaföG gefördert. Die Reform tritt am 1. August 2020 in Kraft.Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), begrüßt den Beschluss des Bundestags. „Diese stärkere finanzielle Förderung war schon seit langem notwendig, umso mehr freuen wir uns jetzt, dass die Fortbildungsförderung zukünftig über drei Fortbildungsstufen möglich sein wird. Durch diese Neuregelung können sich Fachkräfte entsprechend der Veränderungen in der Arbeitswelt deutlich besser qualifizieren“, sagte BGL-Präsident Lutze von Wurmb. Damit werde ein starkes Signal für die Attraktivität beruflicher Aufstiegsfortbildungen an die angehenden Meister, Techniker und Fachwirte (m/w/d) gesendet. Dies gelte insbesondere auch für die GaLaBau-Branche. „Diese wichtige politische Entscheidung hilft uns, dem zunehmenden Fachkräftemangel in den nächsten zehn Jahren besser begegnen zu können.“

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