Präventionszuschüsse: Sicherheit kaufen und Geld sparen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert ab dem 1. April auch in diesem Jahr wieder den Kauf ausgewählter Produkte, die zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen beitragen.
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Hierfür stehen 400.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion startete am 1. April 2020 und endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Es ist jährlich eine Förderung pro Unternehmen möglich. Was gefördert wird und welche Anforderungen an die Produkte gestellt werden, ist im Internet beschrieben unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Dort stellt die SVLFG auch das Antragsformular zur Verfügung. Die Unterlagen sind dann per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu übermitteln.
Und so geht es: 1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. 2. Die Förderzusage abwarten. 3. Danach das Produkt kaufen und die Rechnung einreichen. Anschaffungen vor dem 1. April 2020 können nicht gefördert werden.
Der Kauf folgender Produkte (siehe pdf im Anhang) wird mit 30 % der Anschaffungskosten gefördert, jedoch höchstens bis zur Maximalförderung, die für das jeweilige Produkt gilt.
Beispiele: Max Mustermann kauft sich eine Kühlweste für 100 Euro. Die Förderung beträgt 30 Prozent vom Kaufpreis, also 30 Euro.Monika Musterfrau kauft sich eine Kühlweste für 300 Euro. Hiervon 30 Prozent sind 90 Euro. Sie erhält einen Zuschuss von 80 Euro, da dies der festgelegten Maximalförderung für eine Kühlweste entspricht.
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