Prämien erhöht, Fristen verlängert
Um einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu erreichen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, mithilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb mit einer Prämie zu fördern.
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Die Kaufprämie für Pkw mit solchen Antrieben gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel, längstens bis zum 31. Dezember 2025. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können nach Informationen der Bundesregierung keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten. Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.
- Die Prämie für rein elektrisch betriebene Pkw unter 40.000 Euro erhöht sich von 4.000 auf 6.000 Euro und für sogenannte Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro.
- Reine E-Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro werden dann mit 5.000 Euro und Plug-In-Hybride mit 3.750 Euro bezuschusst.
- Für Pkw, die mehr als 65.000 Euro kosten, entfällt die Förderung.
Künftig werden – unter weiteren Voraussetzungen – auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmen- noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten.Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA-Liste befinden.
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