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LaGa Überlingen

Eröffnungstermin ist weiter offen

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen beauftragte am  22. April Oberbürgermeister Jan Zeitler, Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg aufzunehmen. Inhalt der Verhandlungen soll neben der Möglichkeit einer Verschiebung der Landesgartenschau Überlingen 2020 auf das Jahr 2021 (Beginn 9. April) auch eine Kostenbeteiligung des Landes sein. 

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Schwimmende Gärten
Schwimmende GärtenLandesgartenschau Überlingen 2020 GmbH/DREISEITLconsulting
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Das Land Baden-Württemberg ist als Träger der Landesgartenschau Mitveranstalter, das heißt, ohne Zustimmung der Landesregierung kann die Stadt keinen neuen Termin festlegen wie auch anderweitige Entscheidungen treffen. Mit den zuständigen Ministerien abzustimmen sind unter anderem eine finanzielle Beteiligung des Landes am jetzt schon abzusehenden finanziellen Verlust und die Wahrung steuer- und förderrechtlicher Interessen. Bis zur jüngsten Sitzung des Gemeinderats konnte auf Landesebene keine abschließende Klärung der noch offenen Fragen erzielt werden. Oberbürgermeister Jan Zeitler wird in den nächsten Tagen und Wochen weiter intensive Gespräche mit den Verantwortlichen in Stuttgart führen.

Telefonisch gibt es bereits die Zusicherung, dass auch bei einer Verschiebung auf 2021 die Fördermittel nicht gefährdet sind.  Ein weiterer Punkt, der noch geklärt werden muss, ist die Einordnung der Landesgartenschau als Großveranstaltung. „Obwohl eine Definition von Großveranstaltungen durch das Land Baden-Württemberg derzeit noch aussteht, gehen wir davon aus, dass die Landesgartenschau eine Großveranstaltung ist“, so Oberbürgermeister Jan Zeitler. 

Angesichts dieser durch die Corona-Pandemie und die immer wieder neuen Verordnungen ausgelösten Unsicherheiten entwarf die Geschäftsführung der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH, Roland Leitner und Edith Heppeler, mehrere Szenarien. Mit dem Ergebnis: Je später die Landesgartenschau Überlingen in diesem Jahr eröffnet, desto höher der finanzielle Verlust, auch für die Stadt Überlingen. Bei einer Verschiebung der Eröffnung innerhalb des Jahres 2020 rechnet die Geschäftsführung mit Verlusten zwischen 5,2 und 8,5 Millionen Euro, bei einer Landesgartenschau 2021 mit ca. 5,8 Millionen Euro, die Zuwendungen aus Stuttgart nicht mit eingerechnet. Nur eine Eröffnung der Gartenschau im Mai wäre finanziell günstiger als die Verschiebung auf 2021.  

Sehr kritisch betrachtet wird eine Geländeöffnung, egal ob mit bereits gelösten Tickets oder bei freiem Eintritt, vor der Eröffnung der Landesgartenschau. „Dies ist nach unserem Dafürhalten in der augenblicklichen Lage nicht möglich“, so LGS-Geschäftsführerin Edith Heppeler. Vor allem, so Stadtkämmerer Stefan Krause, weil bei einer vorzeitigen Öffnung ohne Landesgartenschau, also bei freiem Eintritt nur zu Spaziergängen, ein zusätzlicher finanzieller Verlust von rund 2,9 Millionen Euro droht.  Zum anderen wegen der Architektur der Geländeteile und ihrer Größe. „Infrage käme ohnedies nur der Uferpark“, so Heppeler. „Und selbst hier“, ergänzt Roland Leitner, „können wir die laut Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten. Die Wege sind zu schmal für den Begegnungsverkehr. Wir haben ein langgestrecktes schmales Gelände und zum Teil schmale Wege ohne Ausweichmöglichkeiten. In Teilbereichen gibt es nur einen Weg mit zwangsläufigem Gegenverkehr. Es gib viele Begegnungs- und Knotenpunkte und wenig Ausweichflächen.“  

www.überlingen2020.de

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