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Submissionswesen

Bauverbände uneins über Novellierung des Vergaberechts

Der am 21. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das darin eingebettete Vergaberecht ist bei den Verbänden der Bauwirtschaft auf unterschiedliche Reaktion gestoßen.
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Während der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) den Entwurf als wichtigen Schritt für die Stärkung des Mittelstands begrüßt, kritisiert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie das Gesetzeswerk. Gründe dürften in erster Linie die unterschiedlichen Mitgliederstrukturen und die unterschiedliche Definition des Begriffs „Mittelstand“ sein.

Im Kern will die Bundesregierung das Vergaberecht dahingehend verändern, dass durch Splittung der Ausschreibungen für große Bauvorhaben in Fach- und Teillose (sogenannte „Mittelstandsklausel“) auch kleinere Baufirmen und Firmen des Baunebengewerbes (zum Beispiel der Garten- und Landschaftsbau) zum Zuge kommen können.

Für die öffentlichen Haushalte würde eine Fach- und Teillosvergabe außerdem Einsparmöglichkeiten beim Einkauf von Bauprojekten bieten. So kam der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass bei der Zusammenfassung von Fachlosen bisher regelmäßig Mehrkosten entstehen.

Die Modernisierung des Vergaberechts, mit der auch die Übernahme wichtiger EU-Regeln in deutsches Recht einhergeht, soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Red/ZDB

 

(c) DEGA online



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