Sonderregelungen für Unternehmen
Das Bundesfinanzministerium nahm zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zur Wiederanhhebung zum 1. Januar 2021 Stellung. Danach gelten für bestimmte Unternehmen Sonderregelungen – deren Kenntnis ist sowohl für Kunden als auch für Anbieter von Waren und Leistungen relevant. Ein Info-Blatt der Steuerberaterin Katrin Linhos finden Sie in unten stehendem pdf.
- Veröffentlicht am
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.