Anschaffung neuer Lkw ab 7,5 t wird gefördert
Die Bundesregierung will Investitionen in den Fuhrpark fördern. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat dafür am 13. Januar 2021 zu einem neuen Förderprogramm zur Erneuerung von Nutzfahrzeugflotten informiert. Danach erhalten natürliche und juristische Personen des Privatrechts eine Förderung, ...
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... wenn sie ein oder mehrere gewerblich eingesetzte Bestandsfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2 oder N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von wenigstens 7.500 kg verschrotten lassen, die mit einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V/EEV oder schlechter betrieben werden, und dafür ein Neufahrzeug entweder mit Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI anschaffen. Das Neufahrzeug muss über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen.
Soweit es sich um ein Nutzfahrzeug der Schadstoffklasse Euro VI handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein. Gefördert wird zudem die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie, deren Einsatz den Energieverbrauch mindert.Informationen zum Verfahren sowie zu erforderlichen Angaben zum anzuschaffenden Neufahrzeug und Unterlagen für einen Antrag stehen auf der Internetseite des BAG (www.bag.bund.de) zur Verfügung.Die Einreichung der Anträge ist in nur elektronischer Form beim BAG über das eService-Portal möglich.
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