Regelungen für Arbeitsrückkehrer aus Risikogebieten beachten
Bezüglich der Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer aus Corona-Risikogebieten hat der Verband GaLaBau Baden-Württemberg (VGL) die Betriebe auf Regelungen aufmerksam gemacht, die im gesamten Bundesgebiet gelten dürften (Hinweis am Ende).
- Veröffentlicht am

Sollten ausländische Mitarbeiter aus ihren als Risikogebiet eingestuften Heimatländern zurückkehren (Aufenthalt mindestens 10 Tage), müssen diese entweder mit einem nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden anerkannten negativen Coronatest einreisen oder direkt nach der Einreise einen Test machen. Zudem müssen sie sich sofort in Quarantäne begeben und können 5 Tage nach Einreise über einen weiteren Test mit negativem Ergebnis die üblicherweise 10 Tage dauernde Quarantäne vorzeitig beenden. Darüber hinaus muss die Einreise aus dem Risikogebiet unverzüglich den Behörden gemeldet werden. Es gibt Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich bei der IHK in Ihrer Region.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.